Rechtsanwalt Jürgen Markowski über den Unterschied von Leiharbeit und Werkvertragsarbeit sowie den komplizierten Nachweis illegaler Arbeitnehmerüberlassung
Leiharbeit ist durch die nach und nach vereinbarten Lohnuntergrenzen und Branchenzuschläge tendenziell teurer geworden. Daher weichen in der Wahrnehmung von Gewerkschaftern immer mehr Betriebe auf Werkverträge aus. Oft genug handele es sich dabei um illegale Arbeitnehmerüberlassung, beobachtet ver.di. Doch der Nachweis ist kompliziert, erklärt der Nürnberger Fachanwalt für Arbeitsrecht, Jürgen Markowski, vor Betriebsräten. (...)
Markowski: "Eine gültige Gewährleistung ist ein klares Kennzeichen für einen echten Werkvertrag." (...)
Textauszug aus "Leiharbeit wird abgelöst", Angela Giese, Nürnberger Nachrichten, 25. Januar 2013. Den vollständigen Text lesen Sie auf der Homepage der Nürnberger Nachrichten.
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