Fachanwalt für Arbeitsrecht, geboren 1949 in Scholen/Niedersachsen, hat unsere Kanzlei im Sommer 1978 gegründet. Er wurde aufgrund seines Fachwissens und seiner langjährigen Berufserfahrung sofort als „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ anerkannt, als diese Bezeichnung im Jahr 1987 eingeführt wurde. Rechtsanwalt Manske zählt laut der bundesweiten FOCUS-Liste 2014 zu den TOP-Rechtsanwälten für Arbeitsrecht.
Wolfgang Manske war langjährig bis Januar 2017 Vorsitzender des Fachprüfungsausschusses Arbeitsrecht I der Rechtsanwaltskammern Bamberg und Nürnberg, der über die Vergabe der Bezeichnung „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ mitentscheidet. Er ist Mitautor renommierter arbeitsrechtlicher Werke, z.B. des Prozessformularhandbuches „Arbeitsrecht“ und des Großkommentars „Arbeitsrecht“. Er veröffentlicht regelmäßig in arbeitsrechtlichen Zeitschriften.
Rechtsanwalt Wolfgang Manske ist zum 02.01.2015 aus unserer Kanzlei ausgeschieden. Er steht unserer Kanzlei nach wie vor als versierter Berater in betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten zur Verfügung.
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