Sie haben eine Kündigung erhalten: Was tun?
Wenn Sie sich gegen die Kündigung wehren wollen, müssen Sie schnell reagieren. Denn eine Kündigung wirft viele rechtliche und existentielle Fragen auf, die kompetenten Rat und rasches Handeln des Anwalts erfordern. So gibt das Kündigungsschutzgesetz einem Arbeitnehmer nur drei Wochen Zeit, um eine Kündigung nach Erhalt gerichtlich überprüfen zu lassen. Ohne Klageerhebung innerhalb dieser Frist ist die Kündigung wirksam und der Arbeitsplatz verloren - und zwar unabhängig davon, ob Gründe vorlagen, die den Ausspruch einer Kündigung rechtfertigen können. Daneben gibt es weitere noch kürzere Fristen, die ggf. auch zu beachten sind.
Aus diesem Grund bekommen Sie in unserer Kanzlei im Falle einer Kündigung einen Besprechungstermin, der die Einhaltung dieser Fristen sichert. In diesem Termin werden wir den Sachverhalt, der zur Kündigung geführt hat, ermitteln, die Rechtslage prüfen und mit Ihnen besprechen, welche rechtlichen Schritte als nächstes angezeigt sind.
So können wir auf Ihren Wunsch hin zunächst versuchen, eine außergerichtliche Lösung mit dem Arbeitgeber herbeizuführen. Sollte dies nicht möglich oder von Ihnen nicht gewollt sein, werden wir in Ihrem Auftrag eine Kündigungsschutzklage erheben. Abhängig von Ihrem Klageziel werden wir im Kündigungsschutzprozess entweder den Erhalt des Arbeitsplatzes oder eine Abfindungszahlung anstreben.
Dabei arbeiten wir Hand in Hand mit Ihnen: Wir halten Sie stets auf dem aktuellen Stand des Verfahrens, nehmen Termine beim Arbeitsgericht für Sie oder mit Ihnen wahr und führen in Absprache mit Ihnen die gesamte Korrespondenz mit dem Arbeitgeber, mit den gegnerischen Rechtsanwälten, mit dem Arbeitsgericht, gegebenenfalls auch mit Behörden, beispielsweise mit dem Integrationsamt.
Unser Ziel ist es, die bestmöglichste Lösung für Sie zu finden. Sofern es hierfür erforderlich sein sollte, begleiten wir Sie durch alle Instanzen und helfen bis hin zum Bundesarbeitsgericht, Ihr Recht durchzusetzen.