Welche Kosten kommen auf Sie zu?
Wenn Sie als Betriebsrat auf der Basis eines Betriebsratsbeschlusses durch uns beraten und vertreten werden, hat der Arbeitgeber die anwaltlichen Gebühren nach Maßgabe des BetrVG zu übernehmen. Der Betriebsrat und dessen Mitglieder müssen keine Kosten tragen. Die Einzelheiten erläutern wir gern im ersten Beratungsgespräch.
Unsere Gebührenrechnungen erfolgen grundsätzlich auf Basis des bundesweit geltenden Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) und zwar auf Grundlage des jeweiligen Gegenstandswertes. In rechtlich schwierigen und zeitlich aufwendigen Angelegenheiten behalten wir uns vor, mit Ihnen eine gesonderte Vergütungsvereinbarung abzuschließen.
Welche Kosten in Ihrem Fall auf Sie zukommen, sagen wir Ihnen gerne in der Besprechung. Für eine Erstberatung, die ca. 45 Minuten dauert, ist die Gebühr in der Regel nicht höher als 190 Euro zzgl. MwSt.
Bitte beachten Sie, dass in arbeitsrechtlichen Verfahren bis zum Abschluss der ersten Gerichtsinstanz die außergerichtlichen Kosten, also auch die Anwaltsgebühren, von jeder Seite selbst getragen werden müssen. Das heißt, dass Sie unsere Gebühren unabhängig davon tragen müssen, ob Sie den Rechtsstreit gewinnen, verlieren oder sich mit der Gegenseite einigen. In geeigneten Fällen unterstützen wir Sie bei der Beantragung von Prozesskostenhilfe.
Eine Rechtsschutzversicherung ist für Arbeitnehmer wegen der oft nicht unerheblichen Kosten für arbeitsrechtliche Konflikte sehr hilfreich. Bitte beachten Sie aber, dass Rechtsschutzversicherungen zwar viele, aber nicht alle Risiken abdecken. Dies gilt vor allem, wenn Sie uns im Vorfeld erst drohender Auseinandersetzungen oder zur Gestaltung von Aufhebungsverträgen bzw. Überprüfung oder Abänderung von Arbeitsverträgen aufsuchen. Wir klären Sie jeweils im Einzelfall über die Reichweite der Rechtsschutzversicherung auf.