
An unseren Standorten in Nürnberg und Ansbach beraten und vertreten wir Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – vom Auszubildenden bis zur Führungskraft – in allen arbeitsrechtlichen Fragen, wie z. B. bei Kündigung und Aufhebungsvertrag, Abmahnung, Lohn und Gehalt bis hin zum Zeugnis.
Betriebsräte mittelständischer Unternehmen aus der Region finden ebenso unsere Unterstützung wie Gesamtbetriebsräte und Konzernbetriebsräte großer internationaler Unternehmen. Wir sind für diese als Sachverständige, Berater und anwaltliche Vertreter tätig.
Die Auswirkungen der Corona-Pandemie sind weitreichend und stellen uns alle vor große Herausforderungen. Wir sind in diesen schwierigen Zeiten für Sie da und unterstützen Sie als Beschäftigte und Betriebsräte bei allen arbeitsrechtlichen Anliegen.
Sie erreichen uns wie gewohnt zu den Öffnungszeiten der Kanzlei
per Telefon (0911 30 73 10) oder
per Email (kanzlei@manske-partner.de).
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Bitte beachten Sie hierbei, dass wir derzeit
abweichend von den regulären Telefonzeiten lediglich eingeschränkt telefonisch erreichbar sind wie folgt:
Montag bis Freitag:
09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
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Im Interesse des Schutzes der Gesundheit führen wir Besprechungstermine derzeit telefonisch durch. So stellen wir sicher, dass wir für alle unsere Mandanten verlässlich da sein können.
Bleiben Sie gesund
Ihr Team der Kanzlei Manske & Partner
Unsere Kanzlei in Nürnberg und unsere Zweigstelle in Ansbach sind für Sie von Montag bis Freitag erreichbar:
08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
(freitags bis 16.00 Uhr)
Nürnberg 0911 / 30 73 10 Ansbach 0981 / 977 80 800