Fachanwalt für Arbeitsrecht, geboren 1982 in Nürnberg, studierte an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Rechtswissenschaften.
Während seines Studiums und seines Referendariats spezialisierte er sich auf das Arbeitsrecht und arbeitete bereits in unserer Kanzlei.
Nach Abschluss des Studiums begann er seine Tätigkeit als Referent für ver.di Bildung und Beratung. Seit dieser Zeit ist er im Bereich Schulung und Seminare für Betriebsräte tätig. Seit seiner Zulassung zur Anwaltschaft im Juni 2011 ist er Mitglied unseres Anwalts-Teams und hier sowohl im Individualarbeitsrecht (z. B. wegen Zeugnis, Vergütung, Kündigung oder AGG/Diskriminierung) wie auch im kollektiven Arbeitsrecht (z. B. in Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht wegen Verletzung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats oder im Zusammenhang mit Einigungsstellen) tätig.
Als zertifizierter Betrieblicher Gesundheitsmanager [BBGM e.V.] berät er Betriebsräte zudem im Bereich des Gesundheitsschutzes und -managements
Rechtsanwalt Sendelbeck hält Seminare für Betriebsräte zum Betriebsverfassungsrecht und zum Arbeitsrecht und schult im Bereich der Unternehmensmitbestimmung. Er veröffentlicht in arbeitsrechtlichen Fachzeitschriften.
Beiträge auf unserer Homepage:
Veröffentlichungen:
Gute Arbeit 05/2022 – Muss der Arbeitgeber einen gesundheitlich eingeschränkten Beschäftigten nach Arbeitsunfall einsetzen? Expertenrat zu LAG Berlin-Brandenburg vom 3.12.2021, Az. 21 Ta 1158/21.
Gute Arbeit 6/2021 – Sind schwerbehinderte Arbeitnehmer*innen mit dem Sonderkündigungsschutz unkündbar? Expertenrat zu LAG Düsseldorf vom 10.12.2020, 5 Sa 231/20
Gute Arbeit 2/2021 – Wie lange darf ein Arbeitgeber einen Kündigungssachverhalt klären, bevor er einen erkrankten Arbeitnehmer fristlos kündigt? Expertenrat zu BAG v. 11.06.2020, 2 AZR 442/19
Gute Arbeit 12/2020 - Rechtfertigen überzogene, ausfällige Äußerungen eines Beschäftigten die Kündigung des Arbeitsverhältnisses? Expertenrat zu BAG v. 05.12.2019, 2 AZR 240/19
Gute Arbeit 10/2020 - Müssen Beschäftigte der Corona-Risikogruppe arbeiten, bevor der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen verhandelt hat? – Expertenrat zu ArbG Berlin v. 06.05.2020, 8 BVGa 5762/20
AiB 2019 – Nr. 12 (S. 42/43) – Mit Befragungen Macht stärken
Broschüren/ Fachbücher:
BUND-Verlag: Arbeitsschutz und Mitbestimmung von A bis Z, 1. Auflage 2021, Stichwort: „Homeoffice/Telearbeit“ und „Urlaub“ (Hrsg.: Fortunato/Wulff)