Fachanwältin für Arbeitsrecht, geboren 1974 in Hamburg, studierte Rechtswissenschaft in Hamburg, Norwegen und England.
Rechtsanwältin Dr. Carlson ist ausschließlich im kollektiven Arbeitsrecht tätig und vertritt Betriebsräte sowie Gesamt- und Konzernbetriebsräte und Europäische Arbeitnehmerinteressenvertretungen in Verhandlungen als Beraterin und Sachverständige sowie in Beschlussverfahren. Ein Schwerpunkt ihrer Tätigkeit sind Verhandlungen über Interessenausgleich und Soziaplan.
Rechtsanwältin Dr. Carlson zählt laut der bundesweiten FOCUS-Liste 2017 bis 2025 zu den TOP-Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälten im Arbeitsrecht.
Sie spricht fließend Englisch und Norwegisch und betreut Mandate mit internationalen Bezügen. Sie ist insbesondere spezialisiert auf die Beratung von Arbeitnehmervertretern bei Gründung einer Europäischen Gesellschaft (SE). Informationen aus der Fachpresse zu dieser Spezialkompetenz erhalten Sie hier.
Rechtsanwältin Dr. Carlson führt seit vielen Jahren Seminare zum Betriebsverfassungsrecht für Betriebsräte durch. Sie ist Mitautorin der Wahlleitfäden der DGB-Gewerkschaften zur Betriebsratswahl, die in Neuauflage für die Wahl 2022 erschienen sind.
Gemeinsam mit Rechtsanwalt Jens Peter Hjort (Hamburg) und Nils Kummert (Berlin) leitet Rechtsanwältin Dr. Carlson den Arbeitskreis Arbeitsrecht der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen.
Sie ist außerdem Mitglied des Vorstands des Fachanwalt Forum Arbeitsrecht.
Beiträge auf unserer Homepage:
Veröffentlichungen in Fachzeitschriften:
- AiB 2023 - Nr. 3 (S. 12-14) - Europäischer Betriebsrat: Blick über den Tellerrand
- RdA 5/2022 (S. 280) - Antidiskriminierungsrecht: Aktuelle Tendenzen des EuGH und deren Auswirkungen auf das nationale Recht
- AuR 3/2022 (ab S. 100) - Neuregelungen im Wahlrecht durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz und die geänderte Wahlordnung (gemeinsam mit Nils Kummert)
- AiB 2022 - Nr. 1 (S. 35-37) - Änderungen bei der Briefwahl (Mitautor: Nils Kummert)
- AiB 2021 - Nr. 10 (S. 25-27) - FAQ Betriebsratswahl
- AiB 2021 - Nr. 3 (S. 41-42) - Arbeitszeiterfassung verlangen! (gemeinsam mit Nils Kummert)
- AiB 2019 - Nr. 7/8 (S. 52-53) - Außertarifliche Zulagen (gemeinsam mit Andreas Bartelmeß)
- AiB 2017 - Nr. 9 (S. 23-26) - Briefwahl - eine Kunst für sich
- AiB 2016 - Nr. 6 (S. 51-52) - Regelungen zum Urlaub
- AiB 2015 - Nr. 7/8 (S. 44-47) - Betriebsrat auf Europäisch (gemeinsam mit Julian Richter)
- ArbRAktuell 2/2015 (S. 52) - Karenzentschädigung in der Insolvenz - Anm. zu LAG Nürnberg v. 01.10.2014 - 4 Sa 273/14
- AiB 2012 - Nr. 1 (S. 53) - Richtig Abmelden
- AiB 2009 - Nr. 12 (S. 707-711) - Die Briefwahl
Fachbücher/Broschüren:
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Kommentierung zu den §§ 45, 46 SEBG, in: NOMOS Kommentar Arbeits- und Sozialstrafrecht – (Hrsg. Parigger/Helm/Stevens-Bartol – NOMOS 2021)
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SE-RL und SEBG, in: Europäisches Betriebsräte-Gesetz - Arbeitnehmermitbestimmung in Europa, 3. Aufl. 2019 (Hrsg. Blanke/Hayen/Kunz/Carlson, NOMOS 2020)
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Durchführung von Betriebsratswahlen in Zeiten einer Pandemie (gemeinsam mit Nils Kummert), in: Arbeitsrechtliche Beratungspraxis in Krisenzeiten – Aktuelle Fragestellungen in der Pandemie (Hrsg. Helm/Bundschuh/Wulff, NOMOS 2020)
- Wahlleitfaden - Normales Wahlverfahren, 2021 (gemeinsam mit Nils Kummert; Hrsg. DGB-Gewerkschaften)
- Wahlleitfaden - Vereinfachtes Wahlverfahren, 2021 (gemeinsam mit Nils Kummert; Hrsg. DGB-Gewerkschaften)
- Leistungsausschlüsse als Rationierungsinstrument im Gesundheitswesen (Dissertationsschrift 2014)
Rundbrief - Beiträge
- Rundbrief Arbeitnehmeranwälte Nr. 58/Juli 2023 (S. 22-25) - Was sind Europäische Betriebsräte? - Grundlagen der grenzüberschreitenden Interessenvertretung.
- Rundbrief Arbeitnehmeranwälte Nr. 53/Sept. 2022 (S. 18-22) - Kündigung von behinderten Arbeitnehmern - Diskriminierungsschutz in den ersten sechs Monaten
- Rundbrief Arbeitnehmeranwälte Nr. 40/Okt. 2018 (S. 14-17) - Grundlagenschulung für JAV - Auch per einstweilige Verfügung
- Rundbrief Arbeitnehmeranwälte Nr. 36/Sept. 2017 (S. 8-12) - Betriebsratswahl 2018 - Die ersten Schritte auf dem Weg zur erfolgreichen Wahl
- Rundbrief Arbeitnehmeranwälte Nr. 26/April 2015 (S. 3-6) - Die Zustimmungsverweigerung nach § 99 BetrVG - Wissenswertes zur Beschlussfassung