Waren im Außendienst/Vertrieb schon traditionell erfolgsabhängige Zahlungen wie z.B. (Umsatz-) Provisionen weit verbreitet, setzt sich zunehmend auch das Gehalt von anderen Arbeitnehmern aus festen und variablen Bestandteilen zusammen. Neben einem Fixgehalt wird (oft in Form einer Zielvereinbarung/Zielvorgabe) ein jährlicher Bonus vereinbart, dessen Gewährung und Höhe von der Erreichung bestimmter Ziele im jeweiligen Bezugszeitraum (z.B. Geschäfts- oder Kalenderjahr) abhängt. Diese Ziele können vom Erfolg des Unternehmens, von Arbeitnehmergruppen oder auch individuellen Zielen abhängen.
Die Einführung und Ausgestaltung eines variablen Entlohnungssystems berührt eine Vielzahl von Beteiligungsrechten des Betriebsrates, der insoweit mitzubestimmen hat.