16. Juni 2010, ab 17:00 Uhr
Arbeitsrecht am AbendManske & Partner in Kooperation mit ver.di bildung + beratung, Bildungskooperation Mittelfranken (BIKO), dgb-Bildungswerk Bayern e. V. Außenstelle Oberpfalz
Über Seminarbesuch und die dafür notwendige Freistellung finden oft die ersten Auseinandersetzungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber statt.
Für die Arbeit und das Selbstvertrauen des Betriebsrats ist es wichtig, wie er den Konflikt bewältigt. Die Entsendung und entsprechende Freistellung von Betriebsratsmitgliedern zu Bildungsveranstaltungen
gehört zu den "Selbstverwaltungsrechten", die dem Betriebsrat im engen Rahmen seiner eigenen Arbeitsorganisation das Recht zur Alleinentscheidung geben.
Das gilt allerdings nur für einen Seminarbesuch nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Diese Rechte genau zu kennen, ist eine Kernaufgabe und im Rahmen der Bildungsplanung des Betriebsratsgremiums voll auszuschöpfen gehört zur Interessensvertretung des Betriebsrates.
Insoweit wollen wir auf dieses wichtige Thema mit folgenden Schwerpunkten eingehen:
Ermessen des Betriebsrats – Ersatzmitglieder – Mobbing – Amtszeitende
Referent: RA Thomas Müller am 16.06.2010
geboren 1975 in Kelheim, studierte in Regensburg. Nach Ende der Ausbildung 2004 war er bereits in einer Fachkanzlei für Arbeitsrecht in Regensburg und einer auch auf Arbeitnehmervertretung spezialisierten Kanzlei in München tätig.