Incentives sind Anreize, die motivieren sollen. Um besondere Leistungen, zum Beispiel Verkaufserfolge bei Vertriebsmitarbeitern oder gute Projektverlaufe zu belohnen, können Arbeitgeber Incentives entweder als Reisen, Events oder in Form von Geld anbieten.
Wird ein Arbeitnehmer zum Beispiel zu einer Incentive-Reise eingeladen und wird ihm mitgeteilt, „alles gehe auf Firmenkosten“, so ist dies eine Nettolohnvereinbarung. Das heißt, der Arbeitgeber muss auch die auf eine solche Incentive-Reise entfallende Lohnsteuer übernehmen.
Abgesehen von der steuerlichen Behandlung als Arbeitsentgelt ist eine Incentive-Leistung regelmäßig als geldwerter Vorteil sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer vor allem eine zusätzliche Vergütung für geleistete Arbeit zukommen lassen will.
Ist im Arbeitsvertrag von einem Incentive bei einer bloßen Geldzahlung die Rede, so handelt es sich regelmäßig um Sonderzahlungen/Einmalzahlungen, die wie diese zu behandeln sind.