10. April 2019, ab 00:00 Uhr
Arbeitsrecht am AbendIn unserer weiteren Veranstaltung der Reihe "Arbeitsrecht am Abend" in Ansbach werden wir uns mit verschiedenen Themen rund ums inadäquate Verhalten von Arbeitgebern bzw. durch deren Führungskräfte und den entsprechenden Handlungsmöglichkeiten von Beschäftigten und Betriebsräten beschäftigen.
Ständiges Zuweisen besonders unangenehmer Arbeiten, Erteilung von Weisungen in unangemessenem Ton, Ausspruch nicht gerechtfertigter Rügen, ausländerfeindliches Verhalten oder auch Mobbing bzw. Bossing …
Leider sind Betriebsräte sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer immer wieder und zunehmend mit solchem Verhalten des Arbeitgebers bzw. durch deren Führungskräfte konfrontiert. Wie kann man sich hier verhalten, gerade wenn wieder eine unangenehme Vier-Augen-Auseinandersetzung droht? Welche Handlungsmöglichkeiten haben Beschäftigte und Betriebsräte in solchen Situationen? Wie kann ich mich verhalten? Was ist eine Mitarbeiterbeschwerde? Was kann gegen betriebsstörende Arbeitnehmer getan werden?
Mit diesen und weiteren Fragestellungen wollen wir uns bei diesem Arbeitsrecht am Abend beschäftigen und die Problematik inadäquaten Führungsverhaltens sowohl von individual- als auch kollektivrechtlicher Seite betrachten und Handlungsmöglichkeiten aufzeigen.
Wir freuen uns sehr, zu diesem Thema auch Herrn Richter am Bundesarbeitsgericht Waldemar Reinfelder begrüßen zu können.
Vor den Vorträgen und im Anschluss hieran besteht – wie immer – die Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch und zur gemeinsamen Diskussion.
Im Anschluss an unsere Veranstaltung möchten wir mit Euch zudem auf die Eröffnung unserer Zweigstelle in Ansbach (Karlsplatz 2, 91522 Ansbach, Tel. 0981 - 977 80 800) anstoßen.
Wir laden euch herzlich zu unserer Veranstaltung ein, die – wie immer – kostenlos ist. Wie auch bei der letzten Veranstaltung dürfen wir um eine verbindliche Anmeldung bitten.
Weiterhin bitten wir aus organisatorischen Gründen von telefonischen Anmeldungen Abstand zu nehmen und uns das beigefügte Anmeldeformular entweder per e-Mail oder per Telefax bis spätestens zum 27. März 2019 an unsere Kanzlei zurückzusenden.
Falls Ihr Euch bereits für "Arbeitsrecht am Abend" in Nürnberg am 14.03.2019 angemeldet hattet, jedoch wegen Überfüllung dieser Veranstaltung lieber nach Ansbach kommen wollt, so meldet Euch bitte ebenfalls mit dem anliegenden Formular an.
Wir freuen uns auf Euer zahlreiches Erscheinen.
Datum: 10. April 2019
Zeit: 17:30 Uhr
18:00 Uhr Vortragsbeginn
Ort: Angletsaal im Kulturzentrum am Karlsplatz, Karlsplatz 7/9, 91522 Ansbach
Kosten: keine, für das leibliche Wohl wird dennoch gesorgt.
Anmeldung bitte bis 27.03.2019 über das folgende Anmeldeformular per Fax oder E-Mail (nicht telefonisch).
Anmeldeformular: