12. März 2014, ab 18:00 Uhr
Arbeitsrecht am AbendInformationen zu Frage- und Problemstellungen, die nach der erstmaligen oder regulären Neuwahl des Betriebsrats auftreten können.
Sowohl nach der erstmaligen Wahl eines Betriebsrats im Betrieb wie auch nach der regulären Neuwahl tritt mit der Konstituierung ein Gremium zusammen, das in den meisten Fällen nicht personenidentisch mit dem Vorgängerbetriebsrat ist. Deshalb wollen wir die Gelegenheit nutzen, um im Rahmen unserer Veranstaltung „Arbeitsrecht am Abend" immer wiederkehrende Frage- und Problemstellungen zu beleuchten, die nach durchgeführter Wahl auftreten können.
Der neu gewählte Betriebsrat steht relativ schnell nach seiner Wahl vor der Aufgabe, eine Arbeits- und Bildungsplanung für die Amtsperiode zu erarbeiten. Einerseits müssen hierbei bestehende Kenntnisse und Fähigkeiten erfasst, andererseits muss aber auch der vorhandene Schulungsbedarf ermittelt werden. Gerade mit Blick auf Seminarbesuche und die dafür notwendigen Freistellungen treten oft die ersten Auseinandersetzungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber auf.
Da der Arbeitgeber im Streitfall regelmäßig auch Rechtsanwälte zu Rate zieht, stellt sich die Frage danach, ob und wie auch der Betriebsrat auf anwaltliche Unterstützung zurückgreifen darf, um seine Ansprüche durchzusetzen. Da im Regelfall zwei gesetzliche Ansprüche aus dem Betriebsverfassungsgesetz mit unterschiedlichen Voraussetzungen die Inanspruchnahme des Rechtsbeistands durch den Betriebsrat regeln, bestehen dabei häufig Unklarheiten, worauf der Betriebsrat jeweils zu achten hat.
Auch das Thema Arbeitsentlastung spielt – aber nicht nur – für neu gewählte Betriebsräte eine Rolle. So besteht bei manchen Arbeitgebern die Vorstellung, dass die Betriebsratsarbeit neben oder nach der eigentlich arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit zu erledigen ist. Tatsächlich ist der Arbeitgeber aber grundsätzlich dazu verpflichtet, bei der Zuteilung des Arbeitspensums auf die Inanspruchnahme des Betriebsratsmitglieds durch seine Betriebsratsarbeit Rücksicht zu nehmen.
Schließlich soll ein kurzer Überblick über die aktuelle Rechtsprechung aufzeigen, mit welchen Sachmitteln das Betriebsratsgremium vom Arbeitgeber auszustatten ist.
Nach dem Vortrag der Referenten bietet sich wie immer Gelegenheit zur gemeinsamen Diskussion.
Seit ihrer Zulassung zur Anwaltschaft im Januar 2010 arbeitet sie bei uns als Rechtsanwältin. Sie ist gleichermaßen im Individualarbeitsrecht wie im kollektiven Arbeitsrecht tätig.
Sie führt seit vielen Jahren Seminare für Betriebsräte durch. Dazu zählen Grundlagenschulungen zum Thema Betriebsverfassungsrecht und Arbeitsrecht sowie Spezialschulungen.
Seit seiner Zulassung zur Anwaltschaft im Juni 2011 ist er Mitglied unseres Anwalts-Teams und hier sowohl im Individualarbeitsrecht wie auch im kollektiven Arbeitsrecht tätig.
Datum: 12. März 2014
Zeit: 18:00 Uhr Vortragsbeginn
Ort: Hörsaal der Evangelischen Fachhochschule, Eingang Roonstr. 27, 90429 Nürnberg
Kosten: keine, für das leibliche Wohl wird dennoch gesorgt.
Anmeldung bitte über das Formular bis 05. 03. 2014.
Aus Kapazitätsgründen bitten wir, die Teilnehmerzahl pro Gremium auf zwei Mitglieder zu beschränken.