Die Rechtsschutzversicherung ist im Arbeitsrecht von besonderer Bedeutung, da in einem Arbeitsgerichtsverfahren in der ersten Instanz jede Prozesspartei die eigenen Anwaltskosten selber tragen muss, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Zu beachten ist jedoch, dass die Rechtsschutzversicherung immer erst bei Vorliegen eines so genannten Rechtsschutzfalles eintritt, somit nicht bei einer Vorsorgeberatung. Voraussetzung ist vielmehr, dass der Vertragspartner eine tatsächliche oder vermeintliche Vertragsverletzung begangen hat, die die Einholung einer Rechtsberatung erforderlich macht.