Die wichtigsten Fragen und Antworten für den Fall, dass man schon beantragten und genehmigten Urlaub nun doch nicht nehmen will. Eingeordnet unter Urlaub.
Urlaubsrecht in Zeiten von Corona: Die Sommermonate stehen vor der Tür. Eigentlich der beste Zeitpunkt, um den bevorstehenden Sommerurlaub zu planen. Doch dieses Jahr macht uns Corona einen Strich durch die Rechnung. Balkonien statt Meeresbrise ist angesagt. Arbeitsrechtlich ergeben sich aus dieser Situation jede Menge Fragestellungen, vor allem dann, wenn man schon beantragten und genehmigten Urlaub nun doch nicht nehmen will.
Unsere Kollegin Magdalena Wagner, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht, hat für das Online-Magazin "Business and she" die wichtigsten Fragen beantwortet und wichtige Tipps empfohlen, die im Fall von Urlaubsnahme während der Corona-Zeiten zu beachten sind.
Den vollständigen Artikel "Nach dem Urlaub ist vor dem Urlaub - auch in Zeiten von Corona?" lesen Sie auf der Homepage von "Business and she".