5 wichtige Sofort-Tipps, die im Fall der Kündigung während der Schwangerschaft zu beachten sind Eingeordnet unter Kündigung.
Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach Entbindung ist unwirksam - egal ob der Arbeitgeber von der Schwangerschaft wusste oder nicht. Dies gilt auch unabhängig davon, ob sich die Arbeitnehmerin noch in der Probezeit befindet oder nicht. Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass Arbeitgeber Kündigungen aussprechen, obwohl die Arbeitnehmerin schwanger ist oder kurz zuvor entbunden hat. Als Arbeitnehmerin sollte man sofort handeln, wenn während der Schwangerschaft eine Kündigung ins Haus flattert, denn die Wirkung der Unwirksamkeit der Kündigung tritt nicht automatisch ein.
Unsere Kollegin Magdalena Wagner, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht, hat für das Online-Magazin "Business and she" fünf wichtige Sofort-Tipps empfohlen, die im Fall der Kündigung während der Schwangerschaft zu beachten sind.
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