16. April 2013, ab 09:00 Uhr
SeminareEine Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 25.10.2012 hat zu einer starken Verunsicherung vieler Betriebsräte geführt:
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Betriebsratsmitglieder unter Umständen persönlich haften, wenn der Betriebsrat einen Berater hinzuzieht, obwohl dies nicht erforderlich ist. Vielen Arbeitgebern und deren Vertretern ist es nur recht, dass die Betriebsräte nun Angst vor einer Haftung haben. Sie schüren diese Angst sogar. Für Arbeitgeber ist es schließlich doppelt günstig, wenn der Betriebsrat aus Furcht vor einer Haftung lieber gleich völlig auf eine sachkundige Beratung verzichtet: Zum einen kann der Arbeitgeber darauf hoffen, dass ein Betriebsrat ohne Berater weniger schlagkräftig ist. Zum anderen spart der Arbeitgeber die Kosten eines Beraters, die er laut Gesetz zu tragen verpflichtet wäre.
Die Sorge der Betriebsräte vor der Haftung für Beraterkosten ist jedoch unberechtigt, wenn einige einfache Grundregeln beachtet werden. Diese Grundregeln werden in unserem eintägigen Seminar umfassend erläutert, so dass die Betriebsräte ihre Arbeit ohne Angst vor einer Haftung fortsetzen können.
Die Themen des Seminars im Einzelnen:
Nach dem Vortrag der Referenten bietet sich wie immer Gelegenheit zur gemeinsamen Diskussion.
Sie führt seit vielen Jahren Seminare für Betriebsräte durch. Dazu zählen Grundlagenschulungen zum Thema Betriebsverfassungsrecht und Arbeitsrecht sowie Spezialschulungen.
Datum:
16.04.2013
Zeit:
von 9.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Ort:
Gewerkschaftshaus, Kornmarkt 5 - 7,
90402 Nürnberg
7. Stock
Raum Burgblick
Anmeldung:
Bitte senden oder faxen an:
ver.di Bildung + Beratung gGmbH,
Büro Nürnberg,
Kornmarkt 5-7, 90402 Nürnberg
Tel: 0911/23557-932
Fax: 0911/23557-933
e-Mail: info@n.verdi-bub.de
Kostenerstattung:
An Kostenarten fallen an:
Seminargebühr (Referenten-, Durchführungskosten, Seminarunterlage),
Verpflegungs- und Fahrtkosten.
Die Kostenerstattung durch den Arbeitgeber für die Seminarteilnahme wird geregelt durch § 40 Abs. 1 BetrVG, § 44 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG.
Seminargebühr/ Rechnung:
Die Seminargebühr beträgt
€ 240,00 zzgl. MWSt. inkl. Verpflegungskosten.
Die Rechnung geht Ihnen mit der Einladung zu und ist vor dem Seminar in voller Höhe zu begleichen.