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Wolfgang Manske

geboren 1949 in Scholen / Niedersachsen, studierte in Berlin und hat die Kanzlei im Sommer 1978 gegründet. Mit Einführung der Bezeichnung „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ 1987 gehörte er zu den Ersten in Nürnberg, denen die Anwaltskammer gestattete, diese Bezeichnung zu führen.

Er ist Vorsitzender des Fachprüfungsausschusses Arbeitsrecht I der Rechtsanwaltskammern Bamberg und Nürnberg und Mitautor des im juristischen Fachverlag C. H. Beck in dritter Auflage erschienenen Prozessformularhandbuches „Arbeitsrecht“ sowie des Großkommentars „Arbeitsrecht“ aus dem Nomos Verlag. Rechtsanwalt Manske veröffentlicht regelmäßig in arbeitsrechtlichen Zeitschriften.

Er bearbeitet gleichermaßen das individuelle Arbeitsrecht mit dem Schwerpunkt Kündigungsrecht als auch das kollektive Arbeitsrecht.
Hier sind es vorrangig Verhandlungen über Interessenausgleiche, Sozialpläne und Sanierungsvereinbarungen, auch in Insolvenzverfahren.

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