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25. Mai 2011

Zehn Jahre Kooperation „ArbeitnehmerAnwälte“

Bundesweites Anwalts-Netz feiert Jubiläum und wächst auf 12 Kanzleien.

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Vor zehn Jahren waren die Kanzleien, die in Deutschland die Unternehmen arbeitsrechtlich berieten, schon überregional mit diversen Standorten vertreten. Die Vertretung von Arbeitnehmerinteressen fand hingegen meist nur im regionalen Einzugsbereich der jeweiligen darauf spezialisierten Kanzlei statt.

Um das zu ändern und durch Erfahrungs- und Informationsaustausch die „Schlagkraft“ zu erhöhen und sich auch nach außen zusammenhängend präsentieren zu können, gründeten im Jahr 2001 in Frankfurt am Main acht arbeitnehmerorientierte Anwaltsbüros die Kooperation „ArbeitnehmerAnwälte“.

Neue Kanzleien wurden in der Folgezeit nicht nach dem „Je-mehr-desto-besser“-Prinzip aufgenommen, sondern im Sinn eines organischen, die Qualität der (Zusammen-)Arbeit wahrenden Wachstums. Bis zum Jahre 2011 erweiterte sich die Kooperation auf elf Kanzleien. 

Gerade rechtzeitig zur Jubiläumsfeier im Gründungsort Frankfurt Anfang April wurde die 12. Kanzlei aufgenommen: Mit der bereits 20 Jahre existierenden Bremer Kanzlei Sieling Winter Dette Nacken konnten Kolleginnen und Kollegen gewonnen werden, die in ihrer Region für engagierte Vertretung von Arbeitnehmerinteressen stehen und einen ausgezeichneten Ruf bei Betriebsräten und Gewerkschaften genießen. Am Wall in Bremen, in unmittelbarer Nähe von Arbeits- und Landesarbeitsgericht, stehen sieben Anwältinnen und Anwälte den Arbeitnehmern und ihren Interessenvertretungen zur Verfügung.

Die Jubiläumsfeier fand im Frankfurter Literaturhaus einen ausgesprochen würdigen Rahmen. Im dortigen Lesesaal begann die Veranstaltung mit Fachvorträgen zum Oberthema „Europäisches und deutsches Arbeitsrecht – eine interessante (Mes-)Alliance“.

Nach einem Grußwort des Frankfurter Arbeitsgerichtspräsidenten Frank Woitaschek sprachen Richterin am Bundesarbeitsgericht Dr. Regine Winter zum Thema „Die EU nach Lissabon: Zu den europarechtlichen Möglichkeiten und Gefahren im deutschen Arbeitsrechtsalltag“ und Rechtsanwalt Michael Schubert zu den „Handlungsmöglichkeiten in Bezug auf die Umsetzung europarechtlicher Vorschriften in nationales Recht – am Beispiel der Umsetzung der Leiharbeitnehmer-Richtlinie (2008/104/EG)“.

Abgerundet wurden die Vorträge durch den belgischen Rechtsanwalt Jan Buelens, der die Idee eines europäischen Netzes von arbeitnehmerorientierten Anwälten vorstellte und einen Einblick in die bereits heute vorhandenen internationalen Aktivitäten der „ArbeitnehmerAnwälte“ gab.

Die anschließende deutsch-englische  Podiumsdiskussion leitete der (Chef-)Redakteur der Fachzeitschrift „Arbeit und Recht“, Rudolf Buschmann.

Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Dr. Julian Richter
Telefon 040-6 96 57 63
kanzlei@anwaelte-mkhb.de
www.arbeitnehmer-anwaelte.de

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