Arbeitsrecht am Abend – Arbeitsrechtliche Informationsabende der Kanzlei Manske & Partner
Die Kanzlei sieht ihre Aufgabe darin, ausschließlich die rechtlichen Interessen der Arbeitnehmerseite zu vertreten. So werden Arbeitnehmer, Betriebsräte und Gewerkschaften in allen individual- und kollektivrechtlichen Fragen des Arbeitsrechts beraten, dazu gehört
auch die Fortbildung für Betriebsräte.
Manske & Partner bietet eine fachkundige Beratung und eine umfassende Betreuung bei allen arbeitsrechtlichen Problemen. Im Bereich des Individualarbeitsrechts werden die Rechtsanwälte bei Kündigungen, bei Lohn- und Schadensersatzforderungen, bei Auseinandersetzungen um Zeugnisse, bei Streitigkeiten um Ausbildungsverhältnisse und bei der Vertragsgestaltung tätig. Im kollektiven Arbeitsrecht werden Arbeitnehmervertretungen bei Konflikten mit der Arbeitgeberseite unterstützt.
Die Anwälte der Kanzlei beraten ihre Mandanten bei der Gestaltung von Betriebsvereinbarungen, bei Verhandlungen über Sozialpläne und bei der Durchsetzung gewerkschaftlicher Rechte. Sie werden regelmäßig von Betriebsräten, Personalräten und Mitarbeitervertretungen als Sachverständige hinzugezogen. Auch bei Insolvenzfällen wird die Kanzlei zugunsten der Arbeitnehmer aktiv. Zum Leistungsspektrum von Manske & Partner gehört außerdem die Beilegung arbeitsrechtlicher Streitigkeiten durch Mediation.
Fazit – Die Nürnberger Kanzlei ist im Bereich der Arbeitnehmerberatung sehr gut positioniert und verfügt über ein exzellentes Renommee. Die bundesweite Kooperation mit zehn anderen Kanzleien verleiht der Sozietät eine starke Position bei der Verfolgung von Arbeitnehmerinteressen.
Aus: Kanzleien in Deutschland 2011