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Arbeitsrecht von A-Z

Arbeitszeit

Hinsichtlich der Arbeitszeit ist zu unterscheiden, ob von öffentlichem Arbeitszeitrecht die Rede ist oder von privaten Arbeitszeitrecht. Das öffentliche Arbeitszeitrecht erfasst vor allem Schutzbestimmungen, also Arbeitszeit-Höchstgrenzen, das Verbot der Sonntagsarbeit, gesetzlich vorgeschriebene Pausen und Ähnliches. Das private Arbeitszeitrecht regelt die Fragen, für welche Zeiten der Arbeitnehmer eine Arbeitsleistung gegen Vergütung erbringen muss.

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