Wenn Sie krank werden, sind Sie verpflichtet, dies Ihrem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen. Dies bedeutet, dass Sie Ihren Arbeitgeber schnellstmöglich über Ihre Krankheit informieren müssen. Sie müssen Ihrem Arbeitgeber auch mitteilen, wie lange die Krankheit voraussichtlich dauert. Diese voraussichtliche Dauer können Sie jedoch oft erst wissen, wenn Sie Ihren Arzt aufgesucht haben.
Eine ordnungsgemäße Krankmeldung muss deshalb oft in zwei Schritten erfolgen. Zum einen müssen Sie Ihren Arbeitgeber schnellstmöglich (am besten telefonisch) über Ihre Krankheit informieren. Sobald Sie wissen, wie lange Sie von Ihrem Arzt krankgeschrieben werden, müssen Sie in einem zweiten Schritt Ihrem Arbeitgeber die voraussichtliche Dauer der Krankheit mitteilen. Um einen Nachweis über die Krankmeldung zu haben, kann es sinnvoll sein, eine Person Ihres Vertrauens zu bitten, diese Telefongespräche zu übernehmen.
Es ist nicht ausreichend, ohne Mitteilung der Erkrankung und ihrer Dauer einfach nur die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per Post an den Arbeitgeber zu senden. Zum einen könnte diese Bescheinigung auf dem Postweg verloren gehen, so dass Ihr Arbeitgeber überhaupt keine weiteren Informationen erhält; zum anderen kann sich die Versendung auf dem Postweg aber auch verzögern, so dass Ihr Arbeitgeber möglicherweise ein oder zwei Tage nicht weiß, dass Sie noch krank sind.
Aus diesen Gründen ist die telefonische ordnungsgemäße Krankmeldung sehr wichtig.
Wenn Sie nicht das Risiko eingehen wollen, dass Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf dem Postweg verloren geht oder aber sich die Versendung verzögert, sollten Sie die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung persönlich von einer Person Ihres Vertrauens bei Ihrem Arbeitgeber abgeben lassen und zwar unmittelbar, nachdem der Arzt diese Bescheinigung ausgestellt hat.
Dauert Ihre Krankheit länger, als in der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgesehen, müssen Sie sich von Ihrem Arzt eine Folgearbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen lassen. Auch hier ist es wiederum zusätzlich notwendig, Ihren Arbeitgeber vorab telefonisch über die weitere Dauer der Krankheit zu unterrichten.
Sollte Ihre Krankheit länger als sechs Wochen dauern, müssen Sie Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bei Ihrer Krankenkasse vorlegen, weil diese Krankengeld bezahlt, wenn Ihr Arbeitgeber nicht mehr zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall verpflichtet ist. Damit Ihr Arbeitgeber jedoch Ihre Vertretung weiterhin planen kann, müssen Sie auch nach dem Ablauf von sechs Wochen Ihren Arbeitgeber über die weiteren Krankschreibungen informieren. Dies kann telefonisch geschehen, oder aber durch Übersendung einer Kopie der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Im übrigen sind Sie nicht verpflichtet, Ihrem Arbeitgeber den Grund Ihrer Erkrankung mitzuteilen. Der Arbeitgeber muss nur wissen, dass und wie lange Sie krank sind.