14. Auflage, 2013, Nomos Verlag
Nachdem 2010/2011 für die im Jahr 1978 gegründete Nürnberger Kanzlei durch größere personelle Veränderungen geprägt war, zeichnete sich das vergangene Jahr durch eine Phase der personellen Konsolidierung aus, was sich auch in der Berufung von zwei neuen Partnern dokumentiert. Im kommenden Jahr sollen nun auch die angestellten Anwälte im Markt stärker präsent sein. Angesichts einer stabilen und über alle Branchen gestreuten Mandatsbasis in der Metropolregion Nürnberg standen auch 2011/2012 die Zeichen auf Wachstum, und es konnten neue Betriebsräte als Mandanten gewonnen werden. 2013 strebt die Kanzlei eine Fortsetzung dieses erfolgreichen Kurses und ein weiteres Wachstum bei Mandatszahlen und Umsatz an. Das Einzugsgebiet erstreckt sich längst weit über den Standort Nürnberg und die bayerischen Grenzen hinaus.
Ursprünglich als Allgemeinkanzlei gegründet, erfolgte schnell eine Spezialisierung auf das Arbeitsrecht. Bereits 1988 entwickelte Manske & Partner sich zu einer reinen Arbeitsrechtskanzlei, die ausschließlich Arbeitnehmerinteressen vertritt. Dabei hat im vergangenen Jahr die insolvenzrechtliche Beratung wieder zugenommen, ebenso wie in den Bereichen Umstrukturierung, Compliance und Datenschutz.
Die Anwälte der Kanzlei sind zunehmend bei Fortbildungsveranstaltungen für Betriebsräte gefragt und veranstalten vierteljährlich Informationsveranstaltungen zu unterschiedlichen Themen unter dem Titel „Arbeitsrecht am Abend”.
Manske & Partner hat sich vor zehn Jahren mit gleichgesinnten Kollegen zu der bundesweiten Kooperation „Arbeitnehmeranwälte” zusammengeschlossen, zu der zurzeit zwölf Kanzleien im ganzen Bundesgebiet gehören. Darüber hinaus bestehen enge Kontakte zu den Gewerkschaften.
"Wir haben uns aus Überzeugung die Aufgabe gestellt, für die Durchsetzung der rechtlichen Interessen von Arbeitnehmern, Betriebsräten und Gewerkschaften einzutreten, sowohl im individuellen als auch im kollektiven Bereich.
Hierzu gehört insbesondere auch die Fortbildung von Betriebsräten zusammen mit gewerkschaftlichen Bildungsträgern in rechtlichen Fragstellungen. Die Kanzlei bearbeitet ausschließlich arbeitsrechtliche Mandate."
Inhaltlich lässt sich im vergangenen Jahr eine stärkere Beratung in insolvenzrechtlichen Fragen, namentlich im Zusammenhang mit der Pleite der Drogeriekette Schlecker und der Schlott AG, verzeichnen. Schwerpunkte der Beratung bei Betriebsräten waren neben der Beratung bei Umstrukturierungen vor allem Themen wie Compliance, Datenschutz, betriebliches Eingliederungsmanagement, Gesundheitsmanagement und Gefährdungsanalyse, Arbeitnehmerüberlassungsrecht und der Einsatz von Leiharbeit.
Darüber hinaus bietet Manske & Partner Beratung und umfassende Betreuung bei allen arbeitsrechtlichen Problemstellungen. Im Bereich des Individualarbeitsrechts werden die Rechtsanwälte bei Kündigungen, bei Lohn- und Schadensersatzforderungen, bei Auseinandersetzungen um Zeugnisse, bei Streitigkeiten um Ausbildungsverhältnisse und bei der Vertragsgestaltung tätig. Im kollektiven Arbeitsrecht beraten die Anwälte der Kanzlei ihre Mandanten bei der Gestaltung von Betriebsvereinbarungen, bei Verhandlungen über Sozialpläne und bei der Durchsetzung gewerkschaftlicher Rechte. Sie werden regelmäßig von Betriebsräten, Personalräten und Mitarbeitervertretungen als Sachverständige hinzugezogen. Auch bei Insolvenzfällen wird die Kanzlei auf Seiten der Arbeitnehmer aktiv. Zum Leistungsspektrum von Manske & Partner gehört außerdem die Beilegung arbeitsrechtlicher Streitigkeiten durch Mediation. Schließlich spielt die Schulung von Betriebs- und Personalräten eine große Rolle.
Der Mandantenstamm der Nürnberger Arbeitsrechtsboutique besteht aus Arbeitnehmern, Betriebsräten, Personalräten und Gewerkschaften aus der Automobilbranche, dem Dienstleistungssektor, dem Bankensektor, der Metallindustrie, der Energiewirtschaft, der chemischen Industrie und der Telekommunikationsbranche. Dauermandanten sind auch die Betriebsräte von MAN Nutzfahrzeuge und die Sportartikelhersteller Puma SE und Adidas. Weiterhin zählen der Betriebsrat der Trolli GmbH Fürth, der ERGO Direkt Versicherung, der Faber-Castell AG am Standort Stein und der Betriebsrat des Fränkischen Landesorchesters zum Mandantenstamm.
Der Namensgeber der Kanzlei, Wolfgang Manske, ist Mitautor im „Münchner Prozessformularbuch Arbeitsrecht” und im „Handkommentar Arbeitsrecht”. An dem zuletzt genannten Werk ist auch Jürgen Markowski beteiligt, der darüber hinaus zahlreiche weitere Fachveröffentlichungen vorzuweisen hat. Sabine Feichtinger hat Beiträge im „Handwörterbuch Arbeitsrecht für die tägliche Praxis” veröffentlicht. Sie ist außerdem Mitautorin im „StichwortKommentar Arbeitsrecht” und eines Kommentars zum Entgeltfortzahlungsrecht.
Die Anwälte von Manske & Partner vermitteln ihr arbeitsrechtliches Know-how auch als Referenten bei Seminarveranstaltungen für Betriebsräte, Wahlvorstände und Gewerkschaftssekretäre sowie im Rahmen der Anwaltsfortbildung. Zudem veranstalten sie in regelmäßigen Abständen unter dem Titel „Arbeitsrecht am Abend” Informationsveranstaltungen zu betriebsverfassungsrechtlichen Themen.
Die Kanzlei beschäftigt jährlich jeweils zwei bis drei Praktikanten und Referendare in der Anwaltsstation. Auch im letzten Jahr hat die Kanzlei ihre Nachwuchspolitik weiter verfolgt und einen Berufseinsteiger eingestellt. Manske & Partner erwartet von ihren Mitarbeitern soziale Kompetenz, gesellschaftspolitisches Engagement und gewerkschaftliche Orientierung. Dafür bietet sie eine sichere Arbeits- und Berufsperspektive in einem homogenen Kanzleiteam, in dem besondere Rücksicht auf Mitarbeiter mit Kindern genommen wird. Neben regelmäßigen kanzleiinternen Fortbildungen und fachlichen Fallsupervisionen wird auch die Weiterbildung durch die üblichen Veranstalter unterstützt.
Die Kanzlei hat ihre hervorgehobene Position im Bereich der Arbeitnehmerberatung in der Region Nürnberg mit der Ernennung von zwei Anwälten zu Partnern weiter gestärkt. Ihr exzellentes Renommee lässt sich dabei zunehmend nicht mehr allein auf den Namensgeber Wolfgang Manske sowie Jürgen Markowski als erfahrene und taktisch geschickt agierende Anwälte zurückführen, sondern beruht auch auf der gezielten Mandantennachfrage nach anderen Anwälten der Kanzlei. Die bundesweite Kooperation mit elf anderen Kanzleien verleiht der Sozietät eine starke Position bei der Verfolgung von Arbeitnehmerinteressen.