"Kanzleien in Deutschland" bietet in diesem Jahr in der 11. Auflage einen umfassenden Überblick über die 500 führenden deutschen Wirtschaftskanzleien.
Lesen Sie nebenstehend das Profil unserer Kanzlei in diesem renommierten Wegweiser durch die deutsche Kanzleilandschaft.
11. Auflage, 2010, Nomos Verlag
Die im Jahre 1978 gegründete Nürnberger Kanzlei richtete sich nach dem Start als Allgemeinkanzlei schnell verstärkt auf das Arbeitsrecht aus. Bereits zehn Jahre später war die Entwicklung hin zu einer reinen Arbeitsrechtskanzlei, die ausschließlich Arbeitnehmerinteressen vertritt, vollzogen.
Sie beschäftigt gegenwärtig zehn Rechtsanwälte, von denen sechs als Fachanwälte für Arbeitsrecht qualifiziert sind. Da die Kanzlei einen Schwerpunkt ihrer Entwicklung in der Nachwuchsförderung sieht, wurden 2008 vier junge Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen eingestellt.
Manske & Partner hat sich mit gleichgesinnten Kollegen zu der bundesweiten Kooperation "Arbeitnehmeranwälte" zusammengeschlossen, zu der zurzeit zehn Kanzleien in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Konstanz, München, Nürnberg und Wiesbaden gehören.
Darüber hinaus bestehen enge Kontakte zu den Gewerkschaften. Die Kanzlei baut ihre bestehende stabile Mandantenstruktur an ihrem Standort Nürnberg weiter aus und erstreckt ihr Einzugsgebiet inzwischen über ganz Bayern.
Die Kanzlei sieht ihre Aufgabe darin, ausschließlich die rechtlichen Interessen der Arbeitnehmerseite zu vertreten. So werden Arbeitnehmer, Betriebsräte und Gewerkschaften in allen individual- und kollektivrechtlichen Fragen des Arbeitsrechts beraten, dazu gehört auch die Fortbildung für Betriebsräte.
Manske & Partner bietet eine fachkundige Beratung und eine umfassende Betreuung bei allen arbeitsrechtlichen Problemen.
Im Bereich des Individualarbeitsrechts werden die Rechtsanwälte bei Kündigungen, bei Lohn- und Schadenseratzforderungen, bei Auseinandersetzungen um Zeugnisse, bei Streitigkeiten um Ausbildungsverhältnisse und bei der Vertragsgestaltung tätig.
Im kollektiven Arbeitsrecht werden Arbeitnehmervertretungen bei Konflikten mit der Arbeitgeberseite unterstützt. Die Anwälte der Kanzlei beraten ihre Mandanten bei der Gestaltung von Betriebsvereinbarungen, bei Verhandlungen über Sozialpläne und bei der Durchsetzung gewerkschaftlicher Rechte.
Sie werden regelmäßig von Betriebsräten, Personalräten und Mitarbeitervertretungen als Sachverständige hinzugezogen. Auch bei Insolvenzfällen wird die Kanzlei zugunsten der Arbeitnehmer aktiv.
Zum Leistungsspektrum von Manske & Partner gehören außerdem die Beilegung arbeitsrechtlicher Streitigkeiten durch Mediation.
Der Mandantenstamm der Nürnberger Arbeitsrechtsboutique besteht aus Arbeitnehmern, Betriebsräten, Personalräten und Gewerkschaften aus der Automobilbranche, dem Dienstleistungssektor, dem Bankensektor, der Metallindustrie, der Energiewirtschaft, der chemischen Industrie und Telekommunikationsunternehmen.
Seit 2008 erfolgte eine erweiterte Schwerpunktbildung in der Beratung von Betriebsräten in der Insolvenz. So hat Manske & Partner die Betriebsräte der Quelle GmbH sowie deren Tochtergesellschaften in Fragen des Insolvenzarbeitsrechts laufend vertreten, ebenso die Betriebsräte des Autozulieferers Plastal GmbH und der Wilisch und Sohn GmbH. Im Bereich Sanierung wurden die Betriebsräte des Automobilzulieferers Schaeffler AG Herzogenaurach und Höchstadt sowie der Oechsler AG laufend vertreten.
Dauermandanten sind auch die Betriebsräte von MAN Nutzfahrzeuge, der PUMA AG und der ADIDAS AG, weiterhin die Betriebsräte der Karstadt Quelle Versicherungen, der Nürnberger Sofort Service AG, der Nürnberger Versicherungen und diverser Schlecker-Filialen.
Der Namensgeber der Kanzlei, Wolfgang Manske, ist Mitautor im Münchner Prozessformularbuch Arbeitsrecht und im Handkommentar Arbeitsrecht.
An dem zuletzt genannten Werk ist auch Jürgen Markowski beteiligt, der darüber hinaus zahlreiche weitere Fachveröffentlichungen vorzuweisen hat.
Rechtsanwältin Sabine Feichtinger hat Beiträge im Handwörterbuch Arbeitsrecht für die tägliche Praxis veröffentlicht. Sie ist außerdem Mitautorin eines Kommentars zum Entgeltfortzahlungsrecht.
Die Anwälte von Manske & Partner vermitteln ihr arbeitsrechtliches Know-how auch als Referenten bei Seminarveranstaltungen für Betriebsräte, Wahlvorstände, Gewerkschaftssekretäre und im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen der Rechtsanwaltskammer Nürnberg.
Die Kanzlei beschäftigt jährlich jeweils zwei bis drei Praktikanten und Referendare in der Anwaltsstation. Seit 2008 wurden vier Berufseinsteiger eingestellt.
Manske & Partner erwartet von ihren Nachwuchskräften soziale Kompetenz, gesellschaftspolitisches Engagement und gewerkschaftliche Orientierung. Dafür bietet sie eine sichere Arbeits- und Berufsperspektive in einem homogenen Kanzleiteam.
Die Nürnberger Kanzlei Manske & Partner ist im Bereich der Arbeitnehmerberatung sehr gut positioniert und verfügt über ein exzellentes Renommee.